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Gasanlagenüberprüfung

GasanlagenüberprüfungGas ist ein umweltfreundlicher und sicherer Energieträger. Während aber z.B. Kraftfahrzeuge und Öltanks ganz selbstverständlich einer geregelten Überwachung unterliegen, wird eine regelmäßige Überprüfung von Gasleitungen in Gebäuden oft vernachlässigt.

Vielfach unbekannt: Die Überprüfungspflicht
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Dies betrifft besonders die Haftungsfrage im Schadensfall.

Unerlässlich die Dokumentation
Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Das Sicherheitskonzept: "Gas ganz sicher"!Gas ganz sicher!
Bei der Sicherheitsprüfung des SHK-Handwerks „Gas ganz sicher“ wird die Kontrolle der Gasleitungen nach festgelegten technischen Standards durchgeführt und in einem Prüfbericht dokumentiert. Neben der optischen Prüfung der Leitungsverläufe wird auch eine Leckmengenmessung vorgenommen.
Damit können auch unzugängliche Leitungsabschnitte – z. B. Steigleitungen – zuverlässig überprüft werden. Nicht beanstandete Hausgasleitungen werden durch eine Prüfplakette gekennzeichnet. Das Prüfzertifikat beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Prüfbericht und Prüfplakette dokumentieren die regelmäßige sachgerechte Überprüfung und können Hauseigentümer so im Falle eines Falles rechtlich entlasten.

Sicherheit im Schadensfall
Im Schadensfall muss der Hauseigentümer glaubhaft (dokumentiert) nachweisen können, dass die Instandhaltung der Gasleitungen sachkundig (nach den Technischen Regeln Gasinstallation – TRGI) erfolgt ist. Kann er dies nicht, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Schaden bei Beachtung der TRGI nicht entstanden wäre (Beweis des ersten Anscheins).
Die regelmäßig und sachkundig durchgeführte Sicherheitsüberprüfung sämtlicher Leitungsverläufe bietet deshalb auch eine weitreichende zivilrechtliche Funktion: Denn Prüfprotokoll und Prüfsiegel beweisen, dass der Gebäudeeigentümer seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Dritten im Rahmen der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht (§§ 536 und 538 BGB) sowie der Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§§ 823 und 847 BGB) können so wirksam entkräftet werden. Die GASAG Berliner Gaswerke AG, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), die Verbände der deutschen Wohnungswirtschaft und das SHK-Handwerk empfehlen daher, einmal pro Jahr eine Sicht- und spätestens alle 10-12 Jahre eine umfassende technische Prüfung der Hausgasleitungen.
Kürzere Prüfintervalle, beispielsweise alle 5 Jahre, empfehlen sich, wenn Gebäudealter oder Zustand die Risiken erhöhen.   

Erfahrene Innungsfachbetriebe
Die Sicherheitsprüfung „Gas ganz sicher“ wird ausschließlich von erfahrenen Innungsfachbetrieben wie der Leberecht Gmbh durchgeführt. Jeder Mitarbeiter von uns, der diese Sicherheitsprüfung durchführt, musste zuvor eine spezielle Schulung durchlaufen. Die Qualifikation wird durch ein Zertifikat sowie durch einen speziellen Ausweis nachgewiesen.

Vorteile der Sicherheitsprüfung für den Gebäudeeigentümer

  • Sicherheit für Familie und Mieter (aktiver Mieter und Verbraucherschutz)
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Sanierungskosten
  • Prüfung in gebäudespezifischen Intervallen (je nach Alter und Zustand alle 5-12 Jahre)
  • Anerkannter Nachweis im Rahmen der Prüfpflicht
  • Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig und sachkundig durchgeführten Überprüfung
  • Schnelle Hilfe im Notfall durch Kenntnis aller Anlagenbestandteile
  • Technische Expertise (z. B. für den Hausverkauf)
  • Steigerung des Marktwertes einer Immobilie

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